Kann ich mich rückwirkend für Mieterstrom anmelden, beispielsweise weil ich neu eingezogen bin?

Kann ich mich rückwirkend für Mieterstrom anmelden, beispielsweise weil ich neu eingezogen bin?

Grundsätzlich ist das kein Problem. Wir müssen allerdings zwei Fälle unterscheiden, da ein digitaler Stromzähler (Smart Meter) die Voraussetzung für unsere Belieferung ist:
  1. Ihre Wohnung wurde bereits mit einem unserer Smart Meter ausgestattet.
    Das ist in der Regel in Neubauten oder in Bestandsgebäuden, in denen Vormieter:innen bereits Mieterstrom von EINHUNDERT bezogen haben, sder Fall. Wenn das zutrifft,
     können Sie sich jederzeit noch für den Mieterstrom von EINHUNDERT entscheiden. Wir freuen uns stets über neue Vorreiter:innen der Energiewende. Und das Gute ist: Wir können Sie auch rückwirkend zu Ihrem Einzugstermin bei EINHUNDERT registrieren.
    Jetzt anmelden!

  2. Ihre Wohnung ist noch nicht mit einem unserer Smart Meter ausgestattet.
    Das kommt oft in Bestandsbauten vor, in denen keine:r der Vormieter:innen Mieterstrom von EINHUNDERT bezogen hat.
    In diesem Fall können wir Sie erst beliefern, wenn Ihr Zähler durch einen digitalen Stromzähler ersetzt wurde. Hierbei können Verzögerungen in der Belieferung aufkommen, da wir den bestehenden Stromzähler in Absprache mit Ihrem Netzbetreiber gegen einen Smart Meter austauschen. Dieser Vorgang kann leider ein paar Wochen in Anspruch nehmen.
    Aber keine Sorge: Innerhalb dieses Zeitraumes werden Sie weiterhin durch Ihren alten Stromanbieter versorgt. Der Wechsel zu EINHUNDERT findet dann unterbrechungsfrei in Abstimmung mit ihrem alten Lieferanten statt, sodass die Stromversorgung durchgängig garantiert ist. 
    Hier haben wir einen ausführlichen Artikel zu dem Wechselprozess für Sie erstellt.