Ich habe ein Balkonkraftwerk - gibt es Besonderheiten bei Mieterstrom zu beachten?

Ich habe ein Balkonkraftwerk - gibt es Besonderheiten bei Mieterstrom zu beachten?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie eine eigene Mini-PV-Anlage betreiben möchten, muss Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden.
Die Anmeldung wurde im Rahmen des Solarpakets im April 2024 vereinfacht und beschränkt sich nun auf wenige, einfach einzugebende Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
Hier können Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden: Registrieren.

Mit der Teilnahme am Mieterstrom erhalten sie von EINHUNDERT ein intelligentes Messsystem (Smartmeter). Dieser Zähler ist für den Betrieb eines Balkonraftwerks geeignet. Balkonkraftwerke dienen vorrangig der Eigenversorgung und eingespeiste Strommengen werden nicht vergütet.